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01.11.2011

maaan faaah

Auf einem der vielen Fußwege in diesem Land war ich - natürlich - zu Fuß unterwegs.





Diese liegen oft direkt neben einem Fahrradweg, durch unterscheidbare Pflasterung voneinander abgegrenzt und unterscheidbar, vor allem tagsüber und im nüchternen Zustand, nicht des Radweges.

Wenn man sich auf der richtigen Seite des Lebens unterwegs weiß, fühlt man sich sicher, auch bei einem entgegenkommenden Radfahrer.

Das Problem des entgegenkommenden Radfahrers erscheint mir im Rückblick ein für ihn unlösbarer Widerspruch zwischen zwei Verkehrsregeln zu sein.

1. Fußgänger gehen auf dem Fußweg (OK, mal vom Zebrastreifen abgesehen ...) und Radfahrer fahren auf dem Radweg, juristisch besser Radverkehrsanlage (Ausnahme: Rennräder mit passend gekleideten Menschen auf der Maschine)

2. Es gilt in Deutschland der Rechtsverkehr, juristisch einwandfrei Rechtsfahrgebot , festgeschrieben in StVO § 2

Falls Detailwissen erstrebt wird, empfiehlt sich auch die Kenntnisnahme z. B. der Zeichen 237, 240 und 241 (hierbei handelt es sich in dem beschriebenen Vorgang)

Wer einer gewissen Abstraktion fähig ist, wird feststellen, dass es bei im Straßenverlauf links liegendem Fußgängerweg zu einer Störung genau dieser Art kommen kann. (NB: Wenn jemandem auf der rechten Fußgängerseite ein Radfahrer auf dem Radweg entgegen kommt, bedeutet das zwangsläufig, dass dieser/diese in falscher Richtund den Radweg benutzt.

Soweit sogut, oder auch nicht. Also: Der Radfahrer kam mir auf meinem Fußweg entgegen, näher, immer näher. Sollte ich regelwidrig auf den Radweg ausweichen? Nein! Ich kenne die Straßenverkehrsordnung und halte auch vor einer roten Ampel. Der Radfahrer mit klapprigem Rad kam mir näher und näher. Zwei männliche Augenpaare fixierten sich. Das weiße in den Augen war sichtbar nahe. Nachgeben mit Regelverstoß? Ich setze tapfer Fuß vor Fuß. Dann hörte ich diesen Satz in meine Ohrmuscheln dringen:

Maaan faaah daaa rübaaa duuuh aaasch!!!

... und fuhr dann entsprechend der Regel Rechtsfahrgebot über den Grasstreifen an mir vorbei. Glück gehabt, und das auch noch heute. ..

Im zweiten Nachdenken erschließt sich mir aber nicht wirklich, woher der Mann wusste, dass ich auch ein Fahrrad habe? Sieht man das ab einem bestimmten Unnüchternheitslevel anderen Menschen an? Und übersieht gleichzeitig die Bedeutungswirkung von Zeichen 241?

Wenn ich das nur wüsste, ääääh!

Nun gut, er war zumindest auf der richtigen Seite des Radweges unterwegs - und erinnern wird er sich auch nicht mehr dran.